Die SGV-Abteilung Lippstadt hat für diese Halbjahresausgabe wieder ein reichhaltiges und attraktives Programm erstellt. Wanderführerinnen und Wanderführer zeigen schöne und interessante Wanderrouten im Sauerland und anderen Regionen, die von Lippstadt aus, zu Fuß, mit dem Fahrrad, Pkw, Bus und Bahn gut zu erreichen sind. Die angegebenen Kilometer und Wanderzeiten der jeweiligen Wanderungen sind reine Wanderkilometer. Sie beinhalten nicht die Zeiten für Anfahrt bzw. Rückfahrt und die der Pausen.
Die Teilnahme an den SGV-Veranstaltungen geschieht grundsätzlich auf eigene Gefahr. Im Rahmen der Wanderverein-Verbundversicherung wird allen SGV-Mitgliedern sowie Gästen der Versicherungsschutz für Haftpflicht- und Unfallschäden auf den verbandseigenen Veranstaltungen gewährt. Die Prämie wird aus den Mitgliederbeiträgen finanziert.
Anmeldungen zu Veranstaltungen sind verbindlich. Bei Absagen müssen entstandene Kosten an den jeweiligen Organisator erstattet werden. Fahrpreis für Mitfahrer im Pkw betragen pro gefahrene Kilometer 7,5 Cent, die Höchstgrenze liegt bei 7,50 EUR. Der für die jeweilige Wanderung zu zahlende Fahrpreis ist bei der Wanderbeschreibung ausgewiesen.
Gäste sind zu allen Veranstaltungen herzlich willkommen. Sie können kostenfrei an drei Veranstaltungen in den Gruppen „Wandern“, „Radwandern“ oder „Walken“ teilnehmen. Ab der vierten Teilnahme erlauben wir uns, eine Gebühr von 3,00 EUR pro Teilnehmer/Veranstaltung zu erheben. Damit ist auch gleichzeitig der Versicherungsschutz gewährleistet.
Mitglied beim SGV-Lippstadt kann man zu jeder Zeit werden. Bei Anmeldungen ab dem 1. Juli
wird nur der halbe Jahresbeitrag erhoben. Eine Beitrittserklärung befindet sich am Ende des Programmhefts. Kündigungen sind bis spätestens zum 30. September des Jahres schriftlich an den Vorstand der SGV-Abt. Lippstadt zu richten. Die Mitgliedschaft endet dann zum 31. Dezember desselben Jahres.
Alle SGV-Veranstaltungen werden jeweils vorher im SGV-Schaukasten, am Schuhhaus M + O,
Lange Str. 25 und in der Tageszeitung „Der Patriot“ bekannt gegeben.
Weitere Auskünfte über Wanderungen und Veranstaltungen sind bei der Vorsitzenden, dem
Wanderwart und bei den jeweiligen Wanderführerinnen und Wanderführern zu erhalten.